Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115955 B
Firma: Denk mal an Kinder gemeinnützige GmbH
Sitz: Mainz
Veränderungen
Denk mal an Kinder gemeinnützige GmbH, Mainz (Probststr. 11, 10178 Berlin). Sitz...
Berichtigungen
Veröffentlichung vom 10.11.2008 12:00:00
Denk mal an Kinder gemeinnützige GmbH, Berlin(Droysenstr. 1, 10629 Berlin). Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der § 51 ff. Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt nach dem Organisationsprinzip der Marken KINDERVILLA, KNIRPSENPARADIES, HAPPY LEARN CLUB zur Betreuung von Kindern im Alter von 8 Wochen bis zu 12 Jahren nach dem bestehenden System für diese drei Marken. Die Marken Kindervilla, Knirpsenparadies und Happy Learn Club stehen für eine umfassende Pädagogik für Kinder im Alter zwischen 8 Wochen und 12 Jahren. Heraushebende Merkmale sind variable Öffnungszeiten, ein eignes Lern- und Spielprogramm, ein zweisprachiges Mehrkulturenkonzept, eine eigene Ausstattungs- und Organisationsordnung und ein eigenes Planungs- Kontroll- und Management-Programm. Dieses System zum Betrieb der Kindergärten steht Religionen und Erziehungsphilosophien neutral aber auf einen eigenen, christlichen, aufgeklärten Mitteleuropäischen Ansatz gegenüber. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Besonderen Wert legen wir in unseren Krippen und Kindergärten auf die frühkindliche Bildung und die Umsetzung der jeweiligen Bildungsprogramme der einzelnen Bundesländer. Es ist bewusstes Ziel des Unternehmens, bei der Umsetzung von Bildungsprogrammen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu folgen, sondern die Umsetzung der Programme zu forcieren sowie Eltern und Kindern mehr zu bieten als der gesetzliche Mindeststandard verlangt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Vervendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden..Neueintragungen
Denk mal an Kinder gemeinnützige GmbH, Berlin(Droysenstr. 1, 10629 Berlin). Firm...