Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115672 B
Firma: C. Bechstein Asia Pacific GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 115672 B: C. Bechstein Asia Pacific GmbH, Berlin, Kantstr. 17, 10623 Berlin....
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HRB 115672 B: C. Bechstein Asia Pacific GmbH, Berlin, Kantstr. 17, 10623 Berlin....
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HRB 115672 B: C. Bechstein Asia Pacific GmbH, Berlin, Kantstr. 17, 10623 Berlin....
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HRB 115672 B: Firma / Name vormals: C. Bechstein Finanzservice GmbH, Berlin, Kan...
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HRB 115672 B: C. Bechstein Finanzservice GmbH, Berlin, Kantstr. 17, 10623 Berlin...
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C. Bechstein Finanzservice GmbH, Berlin, Kantstr. 17, 10623 Berlin. Nicht mehr G...
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Veröffentlichung vom 22.07.2010 12:00:00
C. Bechstein Centrum Münster GmbH, Berlin, Kantstr. 17, 10623 Berlin. Firma: C. Bechstein Finanzservice GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kantstr. 17, 10623 Berlin Gegenstand: Der Handel mit Pianoforteinstrumenten und entsprechendem Zubehör; der Erwerb und die Weiterveräußerung von Bechstein-Produkten vorwiegend im Rahmen von Mietkauf- und Leasing-Verträgen. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Schmitz, Arndt-Christian Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die C. Bechstein Finanservice GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 89389 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Neueintragungen
C. Bechstein Centrum Münster GmbH, Berlin(Kantstr. 17, 10623 Berlin). Firma: C....