Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115603 B
Firma: JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 115603 B: JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 6...
Veränderungen
HRB 115603 B: JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 6...
Veränderungen
HRB 115603 B: JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 207...
Veränderungen
JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 207/208, 10719 Be...
Berichtigungen
JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 207/208, 10719 Be...
Veränderungen
JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH, BerlinKurfürstendamm 207/208, 10719 Berl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.10.2008 12:00:00
JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH, Berlin(Kurfürstendamm 207/208, 10719 Berlin). Firma: JO-YA Immobilien Investment Erste GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von wohnungswirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten als Verwaltung eigenen Vermögens. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hoffmann, Werner, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.08.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der JO-YA Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. Erste KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 39233 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.08.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Hoffmann, Werner aus Berlin