Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115359 B
Firma: DDR Museum Verlag GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 115359 B: DDR Museum Verlag GmbH, Berlin, Karl-Liebknecht-Straße 1, 10178 Be...
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HRB 115359 B: DDR Museum Verlag GmbH, Berlin, Karl-Liebknecht-Straße 1, 10178 Be...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2008 12:00:00
DDR Museum Verlag GmbH, Berlin(Karl-Liebknecht-Str. 1, 10178 Berlin). Firma: DDR Museum Verlag GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Das Verlegen von Druckerzeugnissen, CDs, Bildmaterial und elektronischen Publikationen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 1. Rückel, Robert, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.08.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma DDR Museum Verlag e.K. vom Inhaber Peter Kenzelmann geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 38282 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 01.08.2008.; Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Rückel, Robert aus Berlin