Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115332 B
Firma: Trias IT Service GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 115332 B: Trias IT Service GmbH, Berlin, Archenholdstraße 18, 10315 Berlin. ...
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HRB 115332 B: Trias IT Service GmbH, Berlin, Brandaustraße 40, 12277 Berlin. Nic...
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Trias IT Service GmbH, Berlin, Brandaustraße 40, 12277 Berlin. Sitz / Zweigniede...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2008 12:00:00
Trias IT Service GmbH, Berlin(Ritterstraße 3, 10969 Berlin). Firma: Trias IT Service GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: IT Leistungen jeglicher Art, der Vertrieb von IT Hard- und Software sowie die Beratung und Schulung in diesen Bereichen. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Römmler, Gordon, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Vitense, Jörn, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.08.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Trias IT Service OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 41324) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.08.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Römmler, Gordon aus Berlin,
Vitense, Jörn aus Berlin