Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115267 B
Firma: extratapete GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin
Veränderungen
HRB 115267 B: extratapete GmbH, Berlin, c/o Goerzwerk, Goerzallee 299, 14167 Ber...
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HRB 115267 B: extratapete GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin. Sitz /...
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extratapete GmbH, Berlin, Prinzenstraße 85 a, 10969 Berlin. Sitz / Zweigniederla...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2008 12:00:00
extratapete GmbH, Berlin(Sredzkistr. 58, 10405 Berlin). Firma: extratapete GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von Tapeten und Tapetenborten sowie die Beratung und die Betreuung Dritter im Zusammenhang mit der Produktion von Tapeten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Gerber, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Kreitmeyer, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.06.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kreitmeyer und Gerber oHG, extratapete mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40805 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.06.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Gerber, Matthias aus Berlin,
Kreitmeyer, Kathrin aus Berlin