Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115256 B
Firma: CaSch Gesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Adresse: Remstaler Str. 26, 13465 Berlin
Veränderungen
HRB 115256 B: CaSch Gesellschaft mbH, Berlin, Remstaler Str. 26, 13465 Berlin. Ä...
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CaSch Gesellschaft mbH, Berlin, Remstaler Str. 26, 13465 Berlin. Sitz / Zweignie...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.12.2008 12:00:00
CaSch Gesellschaft mbH, Berlin(Remstaler Str. 26, 13465 Berlin). Firma: CaSch Gesellschaft mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen zugunsten von Beteiligungsgesellschaften. Stamm- bzw. Grundkapital: 75.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Gropp, Roswitha, geb. Schöningh, *XX.XX.XXXX, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Dr. Schöningh, Konstanze, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.07.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Ferdinand Schöningh Immobilien GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 7889) auf Grund des Spaltungsplans vom 18.07.2008 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Gropp, Roswitha, geb. Schöningh aus München,
Dr. Schöningh, Konstanze aus Berlin