Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115255 B
Firma: Quercus GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Veränderungen
Quercus GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung...
Veränderungen
Quercus GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 57 A, 10707 Berlin. Sitz / Zweigniederlassu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2008 12:00:00
Quercus GmbH, Berlin(Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin). Firma: Quercus GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Freifrau von Falkenhausen, Jutta, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Dr. van Aubel, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Verschmelzung der Pluto 2001 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 81164 B) und der captitalnetworks.de GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 76300 B) und der TVVG Technologie-Treuhand-und Verwaltungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 63644 B) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.08.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. van Aubel, Thomas aus Berlin,
Freifrau von Falkenhausen, Jutta aus Berlin