Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115202 B
Firma: RENAFAN AG
Sitz: Berlin
Löschungen
RENAFAN AG, Berlin, Berliner Straße 27, 13507 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hau...
Veränderungen
RENAFAN AG, BerlinBerliner Straße 27, 13507 Berlin. Prokura: 2. Nicodemus, Kerst...
Veränderungen
RENAFAN AG, BerlinBerliner Straße 27, 13507 Berlin. Als nicht eingetragen wird v...
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RENAFAN AG, BerlinBerliner Straße 27, 13507 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: G...
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RENAFAN AG, Berlin(Berliner Straße 27, 13507 Berlin). Prokura: 1. Smolka-Gunsam,...
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RENAFAN Holding AG, Berlin(Berliner Str. 27, 13507 Berlin). Firma: RENAFAN AG R...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.09.2008 12:00:00
RENAFAN Holding AG, Berlin(Berliner Str. 27, 13507 Berlin). Firma: RENAFAN Holding AG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Ambulante und stationäre Pflege in verschiedenen Pflegeeinrichtungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Fan, Shaodong, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 20.08.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der gatus 393. GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110853 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.08.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Fan, Shaodong aus Berlin