Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 115086 B
Firma: Geyer Beteiligungsholding GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen von Amts wegen
HRB 115086 B: Geyer Beteiligungsholding GmbH, Berlin, Blohmstr. 37-61, 12057 Ber...
Veränderungen
HRB 115086 B: Geyer Beteiligungsholding GmbH, Berlin, Blohmstr. 37-61, 12057 Ber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2008 12:00:00
Geyer Beteiligungsholding GmbH, Berlin(Blohmstr. 37-61, 12057 Berlin). Firma: Geyer Beteiligungsholding GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 750.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Geyer, Norbert, *XX.XX.XXXX, Butjadingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.12.2007 Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Geyer - Gruppe Industrieholding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86224), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschlüsse vom 17.12.2007;31.01.2008 zugestimmt hat.; Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Geyer-Gruppe Industrieholding GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86224, auf Grund des Spaltungsplans vom 17.12.2007 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Geyer, Norbert aus Butjadingen