Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 114705 B
Firma: Weibliche Wohlfahrt Berlin Gesellschaft mbH
Sitz: Berlin
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HRB 114705 B: Weibliche Wohlfahrt Berlin Gesellschaft mbH, Berlin, Lützowstraße ...
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Veröffentlichung vom 22.12.2021 12:33:00
HRB 114705 B: Weibliche Wohlfahrt Berlin Gesellschaft mbH, Berlin, Lützowstraße 24, 10785 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters Johannesstift Diakonie gAG beachten. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere im Bereich der Diakonie, Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Altenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 66, 67 sowie 68 Nr. 1 und 4 AO und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit: - individueller aktivierender Pflege und Betreuung durch Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag; - individueller Betreuung und Begleitung der Bewohner der Altenpflegeeinrichtungen durch Präsenzkräfte am Tag; - Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen; - Erstversorgung im Notfall; - Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens; den Betrieb von Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Pflege im Sinne der Sozialgesetzbücher V und XI, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und durch Kooperationen mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage genannten Gesellschaften. Das Alten- und Pflegeheim soll der stationären und ambulanten Betreuung und Pflege von Bewohnern und Hilfsbedürftigen ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege) sein. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, sofern es sich um steuerbefreite Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei denn sie sind selbst steuerbegünstigt im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und verwenden die Mittel für ihre steuerbegünstigten Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zu den eingezahlten Kapitaleinlagen und zu den geleisteten Sacheinlagen zählen nicht die aufgrund der Umwandlung entstandenen Kapitalanteile und das im Rahmen der Umwandlung auf die Gesellschaft übergegangene Vermögen. Die aus der formwechselnden Umwandlung des Weibliche Wohlfahrt e.V. (Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, VR 8750 Nz) entstandenen Geschäftsanteile beruhen auf den Mitgliedschaftsanteilen von Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft grundsätzlich unentgeltlich übernommen haben. Deshalb ist im Fall ihres Ausscheidens als Gesellschafter der Gesellschaft oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke keine Zahlung an die Ausscheidenden zu leisten. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien venlvenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.Veränderungen
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Weibliche Wohlfahrt Berlin Gesellschaft mbH, Berlin, Marburger Str. 4, 10789 Ber...
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