Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 114529 B
Firma: Grenzenlos Reisen GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Hoeppnerstraße 91, 12101 Berlin
Löschungen
HRB 114529 B: Grenzenlos Reisen GmbH, Berlin, c/o Ulrich Schröter, Hoeppnerstraß...
Veränderungen
HRB 114529 B: Grenzenlos Reisen GmbH, Berlin, c/o Ulrich Schröter, Hoeppnerstraß...
Veränderungen
Grenzenlos Reisen GmbH, Berlin, Gartenfelder Straße 28, 13599 Berlin. Sitz / Zwe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.07.2008 12:00:00
Grenzenlos Reisen GmbH, Berlin(Straße 22 Nr. 2 - 10, 13509 Berlin). Firma: Grenzenlos Reisen GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Beförderung von Personen im Omnibus- und Limousinenverkehr und die Veranstaltung von Reisen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Schröter, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.04.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Grenzenlos Reisen Ulrich Schröter vom Inhaber Ulrich Schröter geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 23686 B) aus seinem Vermögen gemäß Ausgliederungsplan vom 16.04.2008. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Schröter, Ulrich aus Berlin