Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 114496 B
Firma: Arcadia Health & Real Estate GmbH
Sitz: Berlin
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Arcadia Health & Real Estate GmbH, Berlin, Birkbuschstr. 18, 12167 Berlin. Vertr...
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Arcadia Health & Real Estate GmbH, Berlin, Birkbuschstr. 18, 12167 Berlin. Vertr...
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Arcadia Health & Real Estate GmbH, Berlin, Birkbuschstr. 18, 12167 Berlin. ; Ges...
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Arcadia Health & Fitness GmbH, Berlin, Lipaer Str. 20, 12203 Berlin. Firma: Arca...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.07.2008 12:00:00
Arcadia Health & Fitness GmbH, Berlin(Lipaer Str. 20, 12203 Berlin). Firma: Arcadia Health & Fitness GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Der Betrieb von Sport-, Fitness- und Freizeitanlagen sowie der Vertrieb von Sportartikeln und Betrieb einer Gastronomie. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.200,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Pichotta, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.06.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Arcadia Health & Fitness AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 70042) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.06.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Pichotta, Andreas aus Berlin