Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 114444 B
Firma: Heinkel Umwelttechnik + Energieanlagen GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 114444 B: Heinkel Umwelttechnik + Energieanlagen GmbH, Berlin, Flottenstraße...
Veränderungen
Heinkel Umwelttechnik + Energieanlagen GmbH, Berlin(Flottenstr. 24, 13407 Berli...
Veränderungen
Heinkel Umwelttechnik + Energieanlagen GmbH, Berlin(Flottenstr. 24, 13407 Berli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.07.2008 12:00:00
Heinkel Systemservice für Energieanlagen Wartungs- und Instandsetzungs GmbH, Berlin(Flottenstr. 24, 13407 Berlin). Firma: Heinkel Systemservice für Energieanlagen Wartungs- und Instandsetzungs GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Alle Dienstleistungen - Wartungen, Reparaturen, Modernisierung und Ersatzteillieferung - für dezentrale Energieversorgungsanlagen, insbesondere mobile und stationäre Stromerzeuger, Blockheizkraftwerke (BHKW), mobile Flutlicht- und andere Stromerzeugungsanlagen, weiterhin die Planung, Lieferung und Wartung von Abgasreinigungssystemen (SCR-KatalysatorenlRußfilter) für Stromerzeuger. Stamm- bzw. Grundkapital: 154.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kraft, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.04.2008; mit Änderung vom 14.07.2008 in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Heinkel Systemservice für Energieanlagen GmbH + Co. Wartungs- und Instandsetzungs KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 28990) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.04.2008;14.07.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Kraft, Axel aus Berlin