Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 114329 B
Firma: Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 114329 B: Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH, Berlin, Dillgesstraße 14/14 a,...
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HRB 114329 B: Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH, Berlin, Friedenstraße 29, 1210...
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HRB 114329 B: Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH, Berlin, Friedenstraße 29, 1210...
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Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH, Berlin, Friedenstraße 29, 12107 Berlin. Nich...
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Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH, Berlin(Richardstr. 111, 12043 Berlin). Proku...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.07.2008 12:00:00
Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH, Berlin(Richardstr.111, 12043 Berlin). Firma: Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Erbringung häuslicher Krankenpflegeleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Schwartzmann, Ida, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.06.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Gardé Ambulanter Pflegedienst eingetragene Kauffrau vom Inhaber Ida Schwartzmann geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40654) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 24.06.2008. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Schwartzmann, Ida aus Berlin