Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 114150 B
Firma: MaryMe Limited
Sitz: Berlin
Löschungen
MaryMe Limited, Berlin, Invalidenstr. 115, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.10.2011 12:00:00
MaryMe Limited, Berlin, Invalidenstr. 115, 10115 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht, Bekanntmachung nach § 122d UmwG i. V. m. § 10 HGB: Die Tesch Holding GmbH hat am 29.09.2011 den Verschmelzungsplan vom 29.09.2011 (UR-Nr. 405/2011 des Notars Dr. Hubertus Welsch) beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht. An der Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt: 1. Die Tesch Holding GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, mit Sitz in Berlin, eingetragen beim AG Charlottenburg unter HRB 132782 2. 2. Die MaryMe Limited, Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts, mit Sitz in Birmingham, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nr. 6428085; Hauptniederlassung der beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 114150 eingetragenen Zweigniederlassung mit Sitz in Berlin Die Gläubiger werden auf folgende Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte hingewiesen: Eine Beeinträchtigung von Gläubigern durch die Verschmelzung ist weder bei der Tesch Holding GmbH noch bei der MaryMe Ltd. zu befürchten. Für etwaige Gläubiger der Tesch Holding GmbH ergibt sich keine maßgebliche Änderung durch die Verschmelzung, weil das Vermögen der MaryMe Ltd., das bisher bereits vermittelt durch sämtliche Anteile der MaryMe Ltd. Vermögensbestandteil der Tesch Holding GmbH war, nun direkt auf die Tesch Holding GmbH übergeht. Das Aktivvermögen der MaryMe Ltd. übersteigt deren Schulden - sowohl zum Zeitpunkt des Verschmelzungsstichtags als auch zum derzeitigen Zeitpunkt und nach aller Voraussicht auch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung - substanziell, so dass auch eine Beeinträchtigung des sonstigen Vermögens der Tesch Holding GmbH durch Schulden oder Verluste der MaryMe Ltd. nach bester Beurteilung nicht zu besorgen ist. Im Übrigen steht den Gläubigern der Tesch Holding GmbH der Gläubigerschutz gemäß § 22 UmwG zu. Danach kann jeder Gläubiger, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Tesch Holding GmbH bekannt gemacht worden ist, Sicherheit verlangen. Für derzeitige Gläubiger der MaryMe Ltd. ergibt sich gleichfalls keine maßgebliche Änderung durch die Verschmelzung. Zwar treten neben die Forderungen der Gläubiger der MaryMe Ltd. durch die Verschmelzung auch die Forderungen der Gläubiger der Tesch Holding GmbH, denen so direkt das Vermögen der MaryMe Ltd. als Befriedigungsmasse zugänglich gemacht wird. Die Tesch Holding GmbH hat jedoch derzeit nur eine wirklich substanzielle Verbindlichkeit, die in zwei hälftigen Tranchen jeweils in Abhängigkeit der ausschüttungsfähigen Gewinne und Liquidität aus dem Geschäftsbetrieb der MaryMe Ltd. frühestens im Juni 2012 und im Juni 2013 zur Zahlung fällig wird. Im Übrigen werden nach englischem Recht die Gläubiger der MaryMe Ltd. durch die Bekanntmachung der Verschmelzung in der London Gazette hiervon in Kenntnis gesetzt und können beim zuständigen Englischen Gericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden.Veränderungen
MaryMe Limited, Berlin, Invalidenstr. 115, 10115 Berlin. Nicht mehr Director:; 1...
Veränderungen
MaryMe Limited, BerlinInvalidenstr. 115, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung...
Neueintragungen
MaryMe Limited, Berlin(Brunnenstr. 47, 10115 Berlin). Firma: MaryMe Limited Sit...