Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 113348 B
Firma: T-Systems Vicos GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
T-Systems Vicos GmbH, Berlin (c/o T-Systems International GmbH, Hahnstraße 43 d,...
Veränderungen
T-Systems Vicos GmbH, Berlin (Brielmeyerstraße 2, 88250 Weingarten). Rechtsverha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.05.2008 12:00:00
T-Systems Vicos GmbH, Berlin(Pascalstr. 11, 10587 Berlin). Firma: T-Systems Vicos GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Durchführung von Beratungsleistungen auf dem Sektor der allgemeinen Organisation, der elektronischen Datenverarbeitung und der EDV-Revision sowie Betreiben von Rechenzentren und Übernahme der Geschäftsführung von solchen Unternehmen, Durchführung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Buchführung und des Rechnungswesens, Erbringung von Beratungsleistungen hinsichtlich der Optimierung administrativer Prozesse in Unternehmen, Erbringung von Beschaffungsdienstleistungen für andere Unternehmen, Erbringung der Leistungen einer Im- und Exportagentur, Preisermittlung und -vergleiche für Waren und Dienstleistungen und Aufstellung von Kosten-Preis-Analysen. Stamm- bzw. Grundkapital: 615.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:; 1. Kraus, Tobias, *XX.XX.XXXX, 74354 Besigheim; Geschäftsführer:; 2. Mägerlein, Joachim, *XX.XX.XXXX, 88326 Aulendorf Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.12.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der T-Systems Vicos GmbH & Co. OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 37189 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.12.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Kraus, Tobias aus ,
Mägerlein, Joachim aus