Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 112723 B
Firma: Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 112723 B: Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH, Berlin, Groß-Berliner Damm 96, ...
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HRB 112723 B: Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH, Berlin, Groß-Berliner Damm 96, ...
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HRB 112723 B: Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH, Berlin, Groß-Berliner Damm 96, ...
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HRB 112723 B: Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH, Berlin, Groß-Berliner Damm 96, ...
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HRB 112723 B: Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH, Berlin, Groß-Berliner Damm 96, ...
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HRB 112723 B: Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH, Berlin, Saatwinkler Damm 24, 13...
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Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH, Berlin, Saatwinkler Damm 24, 13627 Berlin. Pr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.04.2008 12:00:00
Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH, Berlin(Schillerstr. 104 a, 12305 Berlin). Firma: Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Akquisition und Durchführung von Bauleistungen aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hirsch, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Lorenz, Ulf, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.02.2008;27.03.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hirsch + Lorenz Ingenieurbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 38762 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.02.2008;27.03.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..