Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 112228 B
Firma: Rabaco Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 112228 B: Rabaco Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Waghäuseler...
Veränderungen
HRB 112228 B: Rabaco Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Waghäuseler...
Veränderungen
Rabaco Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Waghäuseler Straße 10 e, ...
Veränderungen
Rabaco Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Aschaffenburger Straße 25...
Veränderungen
Rabaco Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Motzstraße 89, 10779 Berl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.03.2008 12:00:00
Rabaco Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin(Hohenzollerndamm 7, 10717 Berlin). Firma: Rabaco Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dzbuk, Bartosz, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Albern, Rolf, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.11.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Albern/Dzbuk OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40074 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.11.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..