Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 111661 B
Firma: Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 111661 B: Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH, Berlin, c/o GÖRG Partn...
Veränderungen
HRB 111661 B: Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH, Berlin, c/o GÖRG Partn...
Veränderungen
Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH, Berlin, c/o GÖRG Partnerschaft von R...
Veränderungen
Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH, Berlin, c/o GÖRG Partnerschaft von R...
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Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH, Berlin, c/o GÖRG Partnerschaft von R...
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Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH, Berlin(Klingelhöferstr. 5, 10785 Be...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.02.2008 12:00:00
Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH, Berlin(Charlottenstr. 62, 10117 Berlin). Firma: Kaiserstraße 122 Karlsruhe Immobilien GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Erwerb, die Bebauung, die Projektentwicklung, die Verwaltung und der Verkauf von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, insbesondere des Projekts "Kaiserstraße 122" in Karlsruhe. Nach § 34c der Gewerbeordnung genehmigungsbedürftige Geschäfte werden nicht getätigt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Reich, Patrick, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.11.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bauwert Development epsilon GmbH & Co. Karlsruhe KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 33032 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.11.2007;14.01.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Reich, Patrick aus Berlin