Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 111525 B
Firma: Conomus Treuhand AG
Sitz: Berlin
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Conomus Treuhand AG, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltni...
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Conomus Treuhand AG, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. ...
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Christ Capital Aktiengesellschaft, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Fi...
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Christ Capital Aktiengesellschaft, BerlinFriedrichstraße 200, 10117 Berlin. Als ...
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Christ Capital Aktiengesellschaft, BerlinFriedrichstraße 200, 10117 Berlin. Sitz...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.01.2008 12:00:00
Christ Capital Aktiengesellschaft, Berlin(Friedrichstr. 61, 10117 Berlin). Firma: Christ Capital Aktiengesellschaft Sitz: Berlin Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Wirtschaftsberatung, soweit hierzu eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Hartwich, Lothar, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 08.08.2007; mit Änderung vom 28.11.2007 in § 19 (Gründungsaufwand) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Christ Capital GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 101277 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.08.2007.; Der Vorstand ist durch die Satzung vom 08.08.2007 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2012 um bis zu 25.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2007/I) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Hartwich, Lothar aus Hamburg