Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 111353 B
Firma: Grundstücksgesellschaft Littenstr. 109 GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 111353 B: Grundstücksgesellschaft Littenstr. 109 GmbH, Berlin, c/o Cormoran ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 10.08.2021 12:42:00
HRB 111353 B: Grundstücksgesellschaft Littenstr. 109 GmbH, Berlin, c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat in Vorbereitung einer identitätswahrenden, formwechselnden grenzüberschreitenden Sitzverlegung nach Luxemburg nach § 122d UmwG analog einen Verlegungsplan zum Handelsregister eingereicht. Der Verlegungsplan kann bei dem Registergericht oder im Wege der Online-Einsicht in den elektronischen Registerordner eingesehen werden. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht (GmbH) unter der Firma Grundstücksgesellschaft Littenstr. 109 GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 111353 B. Die Gesellschaft soll in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht (S.à r.l.) unter der Firma Littenstr. 109 S.à r.l. mit Sitz in Niederanven, Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg, unter Wahrung ihrer Identität umgewandelt werden. Die Rechte der Gläubiger der Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG analog. Demnach können Gläubiger der Gesellschaft unter folgenden Bedingungen die Leistung einer Sicherheit verlangen: der jeweilige Gläubiger ist nicht berechtigt Befriedigung seiner Forderung zu er hat innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht wurde, seinen Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet; er hat glaubhaft gemacht, dass durch den Formwechsel die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird; und die geltend gemachte Forderung ist vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans oder seines Entwurfs entstanden. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. Die zugrundeliegende Forderung ist bei Geltendmachung derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung der Forderung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Die Gesellschaft hat nur zwei Gesellschafter, die den Formwechsel gemeinsam forcieren, diesem jeweils zustimmen und auf ein Abfindungsangebot sowie auf bare Zuzahlungen jeweils verzichten. Daher wurden keine besonderen Vorkehrungen zur Geltendmachung der Rechte von Minderheitsgesellschaften getroffen. Die gesetzlichen Rechte der Minderheitsgesellschafter ergeben sich im Wesentlichen aus § 122h und § 122i UmwG analog. § 122h UmwG gewährt dem Minderheitsgesellschafter unter bestimmten Bedingungen das Recht, gegen die Umwandlung mit der Begründung zu klagen, dass das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen sei. Nach § 122i UmwG (analog) ist die Gesellschaft verpflichtet, unter den in § 122i UmwG genannten Voraussetzungen einem Gesellschafter, der der Umwandlung widerspricht, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Abfindung anzubieten. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift der Gesellschaft kostenlos eingeholt werden: Grundstücksgesellschaft Littenstr. 109 GmbH, c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin. Im Namen der Gesellschaft wird gemäß Artikel 86g Abs. 1 b) der EU-Richtlinie 2019/2121 ekannt gemacht: Den Gesellschaftern und Gläubigern der Gesellschaft (Arbeitnehmer bestehen nicht) wird mitgeteilt, dass diese spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft, die über den Umwandlungsplan zum grenzüberschreitenden Formwechsel beschließt, Bemerkungen zu dem Umwandlungsplan übermitteln können.Veränderungen
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HRB 111353 B: Grundstücksgesellschaft Littenstr. 109 GmbH, Berlin, Friedrichstra...
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Neueintragungen
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