Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 111194 B
Firma: DFVP Deutsches Institut für Finanz- und Vorsorgeplanung GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.02.2015 08:18:00
HRB 111194 B: DFVP Deutsches Institut für Finanz- und Vorsorgeplanung GmbH, Berlin, Arabisweg 12, 12357 Berlin. Gegenstand: Finanz- und Vorsorgeplanung, Erstellung von Anlagekonzepten, Finanz- und Versicherungsvermittlung, Unterrichtungen, Schulungen und Seminare für Finanz- und Vorsorgeplanung. Erwerb von - Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft - ausländischen lnvestmentanteilen - öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft - sonstige öffentlich angebotene Vermögensanlagen, für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet - verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft - Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume - Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen - Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte - wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Beratung und Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von - Anteile oder Aktien an inländischen offenen lnvestmentvermögen, offenen EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen offenen lnvestmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen - Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen lnvestmentvermögen, geschlossenen EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen geschlossenen lnvestmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen - Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen lnvestmentvermögen, geschlossenen EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen - Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des VermAnlG. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2015; 22.01.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).Veränderungen
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Neueintragungen
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