Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 111106 B
Firma: Azilis Germany Drei GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 111106 B: Azilis Germany Drei GmbH, Berlin, Nestorstraße 8-9, 10709 Berlin. ...
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HRB 111106 B: Azilis Germany Drei GmbH, Berlin, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin....
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.02.2014 12:17:00
HRB 111106 B: Azilis Germany Drei GmbH, Berlin, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin. 1.Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2.An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft die Azilis Germany Drei GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 10178 Berlin, Alexanderstraße 9, und als übernehmende Gesellschaft die Takara S.à.r.l., eine nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 14, Rue du Marché aux Herbes, L - 1728 Luxembourg, beteiligt. 3.Die Azilis Germany Drei GmbH als übertragende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 111106 eingetragen. 4.Die übernehmende Gesellschaft Takara S.à.r.l. ist im Luxemburger Unternehmensregister (Registre du Commerce et des Sociétés) unter der Identifikationsnummer B111281 eingetragen. 5.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Azilis Germany Drei GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Azilis Germany Drei GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sei, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Azilis Germany Drei GmbH unter der Anschrift: Azilis Germany Drei GmbH, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin, Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss. 6.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Luxemburger Takara S.à.r.l. richten sich nach Artikel 268 des Gesetzes des Großherzogtums Luxemburg vom 10. August 1915 über gewerbliche Gesellschaften. Danach sind die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Takara S.à.r.l., deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans entstanden sind, berechtigt, innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen des zuständigen Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, d.h. der Kammer des Tribunal d'Arrondissement (Cité Judiciaire - Plateau du Saint-Esprit, L-2010 Luxemburg), die Stellung einer angemessenen Sicherheit für den Fall zu beantragen, dass der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde und die Gesellschaft ihnen noch keine angemessenen Sicherheiten zur Verfügung gestellt hat. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Der Antrag auf Stellung von Sicherheiten ist zurückweisen, wenn der Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit besitzt, oder wenn solche Sicherheiten im Hinblick auf das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Auch wenn die in Rede stehende Forderung noch nicht fällig ist, kann die schuldende Gesellschaft einen Antrag auf Sicherheitsleistung abwenden, indem sie dem Gläubiger Zahlung leistet. Wenn die Sicherheit nicht innerhalb der vom Vorsitzenden Richter bestimmten Frist geleistet wird, wird die Forderung sofort fällig. 7.Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften können unter der folgenden Adresse kostenlos angefordert werden: Azilis Germany Drei GmbH, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin, Bundesrepublik Deutschland. 8.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
Azilis Germany Drei GmbH, Berlin, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin. Vertretungsre...
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Azilis Germany Drei GmbH, Berlin, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin. Rechtsform: D...
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Azilis Germany Drei GmbH, BerlinAlexanderstraße 9, 10178 Berlin. Sitz / Zweignie...
Neueintragungen
Azilis Germany Drei GmbH, Berlin(Alexanderstr. 9, 10178 Berlin). Firma: Azilis ...