Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 110471 B
Firma: DOCK 11 GmbH
Sitz: Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.11.2007 12:00:00
DOCK 11 GmbH, Berlin(Kastanienallee 79, 10435 Berlin). Firma: DOCK 11 GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Förderung der Kunst und Kultur im Allgemeinen und der Förderung experimenteller, junger und noch nicht etablierter Kunst im Speziellen. Der Satzungszweck wird vor allem verwirklicht durch die Durchführung von Kulturveranstaltungen in den Bereichen Bildender Kunst, Theater, Tanz, Performance, Musik, Film, Literatur, Neue Medien und genreübergreifenden Darbietungen. Die Gesellschaft ist Experimentierfeld und dient Künstlern verschiedener Nationen und Sparten. Ihre Zusammenarbeit wird gefördert. Die Gesellschaft fördert weiterhin den Naturschutz. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Lesungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Ausstellungen, Festivals, etc.), Durchführung von Projekten, die die Zusammenarbeit von Künstlern aus verschiedenen Bereichen (Tanz, Musik, Theater, etc.), Städten und Ländern fördern mit abschließender Publikumspräsentation, Durchführung von täglichem Profitraining sowie Weiterbildungen für Tänzer/Schauspieler und sonstigen Interessenten, Durchführung von pädagogischen Angeboten (Workshops, Kurse) in allen künstlerischen Sparten für alle Altersgruppen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.200 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 1. Janssen, Wibke, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; 2. Seeligmüller, Kirsten, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DOCK 11 e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 19534 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.08.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Janssen, Wibke aus Berlin,
Seeligmüller, Kirsten aus Berlin