Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 109517 B
Firma: CMIB Neunte Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Löschungen
CMIB Neunte Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 70, 10709 Berlin...
Veränderungen
CMIB Neunte Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 70, 10709 Berlin...
Veränderungen
Gravis Neunte Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 70, 10709 Berl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.09.2007 08:14:00
Gravis Neunte Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin(Leipziger Str. 26, 10117 Berlin). Firma: Gravis Neunte Verwaltungsgesellschaft mbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Kauf, der Verkauf, die Bebauung, die Vermietung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Geschäfte die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürften sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Chidekel, Jörgen, *XX.XX.XXXX, Walchwil/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Stein, Markus, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gravis GmbH & Co. Neunte Verwaltungs KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 38791 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.08.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Chidekel, Jörgen aus Walchwil/Schweiz,
Stein, Markus aus Berlin