Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 109122 B
Firma: gsub-Starterjobs GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 109122 B: gsub-Starterjobs GmbH, Berlin, Kronenstraße 6, 10117 Berlin. Recht...
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gsub-Starterjobs GmbH, Berlin, Kronenstraße 6, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: ...
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gsub-Starterjobs GmbH, Berlin, Kronenstraße 6, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederl...
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gsub-Starterjobs GmbH, Berlin(Oranienburger Str. 65, 10117 Berlin). Prokura: 1....
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Veröffentlichung vom 07.09.2007 07:03:00
gsub-Starterjobs GmbH, Berlin(Oranienburger Str. 65, 10117 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 ist das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung eines Teils des Vermögens der gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 39610,auf die Gesellschaft um 100 Euro auf 25.100 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4(Stammkapital,Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Auf die Gesellschaft ist auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ein Teil des Vermögens der gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 39610,als Gesamtheit übertragen worden, Ausgliederung zur Aufnahme gem. § 123 Abs.3 Nr.1 UmwG. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.; Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 39610, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 29.08.2007 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Neueintragungen
gsub-Starterjobs GmbH, Berlin(Oranienburger Str. 65, 10117 Berlin). Firma: gsub...