Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 108987 B
Firma: zeitgeist marketing & consulting GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
zeitgeist marketing & consulting GmbH, Berlin, Krampenburger Weg 47 S, 12559 Ber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.08.2007 09:56:00
zeitgeist marketing & consulting GmbH, Berlin(Fürstenwalder Damm 433, 12587 Berlin). Firma: zeitgeist marketing & consulting GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Konzeptionen von Events, Durchführung/Produktion von Events, Sponsorshipmarketing, An- und Verkauf von Liegenschaften, Handel mit Waren aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Scheffler, Kerstin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.08.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Event-Agentur Kerstin Scheffler e.K. von der Inhaberin Kerstin Scheffler geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 39747) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 03.08.2007; Die Spaltung ist mit der am 17.08.2007 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Scheffler, Kerstin aus Berlin