Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 108725 B
Firma: IVS IhrVerwaltungsService GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 108725 B: IVS IhrVerwaltungsService GmbH, Berlin, Dorfstraße 14, 15738 Zeuth...
Veränderungen
HRB 108725 B: IVS IhrVerwaltungsService GmbH, Berlin, Kielganstraße 4 a, 10783 B...
Veränderungen
HRB 108725 B: IVS IhrVerwaltungsService GmbH, Berlin, Kielganstraße 4 a, 10783 B...
Berichtigungen
HRB 108725 B: IVS IhrVerwaltungsService GmbH, Berlin, Kielganstraße 4 a, 10783 B...
Veränderungen
IVS IhrVerwaltungsService GmbH, Berlin, Bundesallee 13-14, 10719 Berlin. Sitz / ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.08.2007 08:06:00
IVS IhrVerwaltungsService GmbH, Berlin(Glogauer Str. 2, 10999 Berlin). Firma: IVS IhrVerwaltungsService GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die entgeltliche kaufmännische Beratung, Verwaltung und Betreuung von Unternehmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Brüns, Susanne, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.06.2007; mit Änderung vom 19.06.2007 in § 1 (Firma) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma IVS, Ihr VerwaltungsService e.K. von der Inhaberin Susanne Brüns geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 33457 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 15.06.2007. Die Ausgliederungg ist mit der gleichzeitig im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Brüns, Susanne aus Berlin