Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 108368 B
Firma: Uniplast Berlin GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Alt-Tempelhof 16, 12099 Berlin
Veränderungen
HRB 108368 B: Uniplast Berlin GmbH, Berlin, c/o Steuerberaterin Hannelore Auersw...
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HRB 108368 B: Uniplast Berlin GmbH, Berlin, c/o Steuerberaterin Hannelore Auersw...
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HRB 108368 B: Uniplast Berlin GmbH, Berlin, c/o Steuerberaterin Hannelore Auersw...
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Uniplast Berlin GmbH, Berlin, c/o Steuerberaterin Hannelore Auerswald, Alt-Tempe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.07.2007 08:17:00
Uniplast Berlin GmbH, Berlin(Roscherstr. 5, 10623 Berlin). Firma: Uniplast Berlin GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Handel mit Pet-Flaschen zum Abfüllen von Getränken und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1.Barats, Gennadi, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.06.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden auf Grund des Ausgliederungsplanes vom 15.06.2007 durch Ausgliederung des unter der Firma Uniplast Berlin e.Kfm. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 36590 B) geführten Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Barats, Gennadi aus Berlin