Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 106546 B
Firma: zweiband.media Agentur für Mediengestaltung und -produktion GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Salzufer 14, 10587 Berlin
Veränderungen
HRB 106546 B: zweiband.media Agentur für Mediengestaltung und -produktion GmbH, ...
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sign.Berlin Agentur für Mediengestaltung und -produktion GmbH, Berlin, Erkelenzd...
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Berichtigungen
sign.Berlin Agentur für Mediengestaltung und -produktion GmbH, Berlin(Erkelenzda...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.03.2007 08:47:00
sign.Berlin Agentur für Mediengestaltung- und produktion Grünberg & Teichert oHG, Berlin(Erkelenzdamm 59 - 61, 10999 Berlin). Firma: sign.Berlin Agentur für Mediengestaltung- und produktion Grünberg & Teichert oHG Sitz: Berlin Gegenstand: Der Betrieb einer Werbeagentur. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Grünberg, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Teichert, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.02.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der sign.Berlin Agentur für Mediengestaltung- und produktion Grünberg & Teichert oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 38871 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.02.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Grünberg, Peter aus Berlin,
Teichert, Wolfgang aus Berlin