Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 106287 B
Firma: Andres Industries AG
Sitz: Berlin
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HRB 106287 B: Andres Industries AG, Berlin, Weißenseer Weg 37, 13055 Berlin. Pro...
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HRB 106287 B: Andres Industries AG, Berlin, Weißenseer Weg 37, 13055 Berlin. Sit...
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HRB 106287 B: Andres Industries AG, Berlin, Wattstraße 11-13, 13355 Berlin. Stam...
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HRB 106287 B: Andres Industries AG, Berlin, Wattstraße 11-13, 13355 Berlin. Gege...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 106287 B: Andres Industries AG, Berlin, Wattstraße 11-13, 13355 Berlin. Als ...
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Andres Industries AG, Berlin, Wattstraße 11-13, 13355 Berlin. Gegenstand: Die En...
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Andres Industries AG, Berlin, Wattstraße 11-13, 13355 Berlin. Sitz / Zweignieder...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.03.2007 08:32:00
Andres Industries AG, Berlin(Krausnickstr. 11, 10115 Berlin). Firma: Andres Industries AG Sitz: Berlin Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung in industrieller Produktion und der Vertrieb von elektronischen Geräten und deren Zubehör sowie die Durchführung sonstiger Geschäfte, die dem vorgenannten Zweck dienen oder ihn fördern, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Andres, Björn, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 30.06.2006 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Andres, Björn aus Berlin