Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 106014 B
Firma: Taxor Cosmetic GmbH
Sitz: Berlin
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Taxor Cosmetic GmbH, Berlin, Gradestraße 70, 12347 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Di...
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Taxor Cosmetic GmbH, Berlin, Gradestraße 70, 12347 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es...
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Taxor Cosmetic GmbH, Berlin, Gradestraße 70, 12347 Berlin. Sitz / Zweigniederlas...
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Taxor Cosmetic GmbH, Berlin, Gradestraße 70, 12347 Berlin. Nicht mehr Geschäftsf...
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Taxor Cosmetic GmbH, Berlin, Gradestraße 70, 12347 Berlin. Nicht mehr Geschäftsf...
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Taxor Cosmetic GmbH, BerlinMotzener Straße 6 - 8, 12277 Berlin. Sitz / Zweignied...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.02.2007 07:15:00
Taxor Cosmetic GmbH, Berlin(Motzener Str. 6 - 8, 12277 Berlin). Firma: Taxor Cosmetic GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Produktion, der Im- und Export von und Handel mit Kosmetikartikeln. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.550.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Braun, Bruno, *XX.XX.XXXX, Hamburg; Geschäftsführer:; 2. Krämer, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Balve Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.08.2006; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2006 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt, anschliessend auf 1.550.000 Euro erhöht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Taxor Cosmetic Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 44522 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.08.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Braun, Bruno aus Hamburg,
Krämer, Bernhard aus Balve