Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 105672 B
Firma: maz & movie GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 105672 B: maz & movie GmbH, Berlin, Klosterstr. 64, 10179 Berlin. Gegenstand...
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HRB 105672 B: maz & movie GmbH, Berlin, Klosterstr. 64, 10179 Berlin. Prokura: 4...
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HRB 105672 B: maz & movie GmbH, Berlin, Klosterstr. 64, 10179 Berlin. Gegenstand...
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HRB 105672 B: maz & movie GmbH, Berlin, Klosterstr. 64, 10179 Berlin. Gegenstand...
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maz & movie GmbH, Berlin, Klosterstr. 64, 10179 Berlin. ; Geschäftsführer:; 2. B...
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maz & movie GmbH, Berlin, Klosterstr. 64, 10179 Berlin. Sitz / Zweigniederlassun...
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maz & movie GmbH, Berlin(Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin). Prokura: 1. Boc...
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Veröffentlichung vom 31.08.2007 08:46:00
maz & movie Verwaltungs-GmbH, Berlin(Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin). Firma: maz & movie GmbH Gegenstand: Die Produktionsbegleitung von Kinoprojekten für Film und Fernsehen, die Organisation von Filmpremieren? Interviewtagen und Pressekoferenzen sowie die Herstellung von Reportagen, Magazin- und Filmberichten für private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des bisher unter der Firma MAZ & MOVIE e.k. mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 34597) betriebenen Unternehmens um 75.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Der Gesellschaft ist auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2007 das unter der Firma MAZ & Movie e.K. (Amtsgericht Charlottenburg HRA 34597) betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung übertragen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Neueintragungen
maz & movie Verwaltungs-GmbH, Berlin(Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin). Fir...