Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 103745 B
Firma: MVV Windenergie Beteiligungs GmbH
Sitz: Mannheim
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MVV Windenergie Beteiligungs GmbH, Mannheim, Charlottenstraße 63, 10117 Berlin. ...
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Iberdrola Renovables Deutschland GmbH, Berlin, Charlottenstraße 63, 10117 Berlin...
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Iberdrola Renovables Deutschland GmbH, Berlin, Charlottenstraße 63, 10117 Berlin...
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Iberdrola Renovables Deutschland GmbH, BerlinCharlottenstraße 63, 10117 Berlin. ...
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Iberdrola Regenerative Energien GmbH, Berlin(Charlottenstraße 63, 10117 Berlin)...
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Veröffentlichung vom 14.09.2007 07:54:00
Iberdrola Regenerative Energien GmbH, Berlin(Charlottenstraße 63, 10117 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Windfarm Wirfus GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 105272 B) und die Iberdrola Regenerative Energien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 100127 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
Iberdrola Regenerative Energien GmbH, Berlin(Charlottenstraße 63, 10117 Berlin)...
Neueintragungen
Iberdrola Regenerative Energien GmbH, Berlin(Charlottenstr. 63, 10117 Berlin). ...