Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 103744 B
Firma: Hausverwaltung Oliver Rohr GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Marienfelder Allee 99, 12277 Berlin
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HRB 103744 B: Hausverwaltung Oliver Rohr GmbH, Berlin, Marienfelder Allee 99, 12...
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Hausverwaltung Oliver Rohr GmbH, Berlin, Großbeerenstr. 2 - 10, 12107 Berlin. Pr...
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Hausverwaltung Oliver Rohr GmbH, Berlin, Großbeerenstr. 2 - 10, 12107 Berlin. Pr...
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Hausverwaltung Oliver Rohr GmbH, Berlin(Großbeerenstr. 2 - 10, 12107 Berlin). G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2006 14:09:00
Hausverwaltung Oliver Rohr GmbH, Berlin(Großbeerenstr. 2 - 10, 12107 Berlin). Firma: Hausverwaltung Oliver Rohr GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Verwaltung von Mietshäusern und Mietwohnungen nebst WEG-Verwaltung und alle damit in Zusanmmenhang stehende Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Rohr, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.03.2006 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Inhabers der Hausverwaltung Oliver Rohr e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 37705 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 28.03.2006. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Rohr, Oliver aus Berlin