Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 103494 B
Firma: Rudi Lewerenz Malermeister GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Rheinstr. 44 - 46, 12163 Berlin
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HRB 103494 B: Rudi Lewerenz Malermeister GmbH, Berlin, Rheinstr. 44 - 46, 12163 ...
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Rudi Lewerenz Malermeister GmbH, Berlin, Rheinstr. 44 - 46, 12163 Berlin. Nicht ...
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Rudi Lewerenz Malermeister GmbH, Berlin(Rheinstr. 44 - 46, 12163 Berlin). Gesch...
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Rudi Lewerenz Malermeister GmbH, Berlin(Rheinstr. 44 - 46, 12163 Berlin). Nicht...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2006 13:59:00
Rudi Lewerenz Malermeister GmbH, Berlin(Rheinstr. 44 - 46, 12163 Berlin). Firma: Rudi Lewerenz Malermeister GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Ausführung von Malerarbeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Themlitz, Jan Karl, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.08.2006 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rudi Lewerenz Malermeister GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 32550 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.08.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Themlitz, Jan Karl aus Hamburg