Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 103403 B
Firma: I + B Isolier + Bautechnik GmbH für Bauwerkerhaltung
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 103403 B: I + B Isolier + Bautechnik GmbH für Bauwerkerhaltung, Berlin, Thys...
Veränderungen
HRB 103403 B: I + B Isolier + Bautechnik GmbH für Bauwerkerhaltung, Berlin, Thys...
Veränderungen
I + B Isolier + Bautechnik GmbH für Bauwerkerhaltung, Berlin, Thyssenstraße 7 - ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2006 10:15:00
I + B Isolier + Bautechnik GmbH für Bauwerkerhaltung, Berlin(Thyssenstr. 7 - 17, 13407 Berlin). Firma: I + B Isolier + Bautechnik GmbH für Bauwerkerhaltung Sitz: Berlin Gegenstand: Planung, Überwachung und Koordination von Bauleistungen, insbesondere solcher auf dem Gebiet der Bauinstandsetzung und Modernisierung sowie Baudurchführung und Einsatz von Nachunternehmen, zusätzlich Ausführung von Maurerarbeiten und Handel mit Baustoffen aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.200 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Kirchner, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.03.2006; mit Änderung vom 23.08.2006 in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der I + B Isolier + Bautechnik GmbH & Co. KG für Bauwerkerhaltung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 31654 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.03.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Kirchner, Carola aus Berlin