Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 103194 B
Firma: Rabaco GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Waghäuseler Straße 10 d, 10715 Berlin
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HRB 103194 B: Rabaco GmbH, Berlin, Waghäuseler Straße 10 d, 10715 Berlin. Sitz /...
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HRB 103194 B: Rabaco GmbH, Berlin, Waghäuseler Straße 10 e, 10715 Berlin. Prokur...
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Rabaco GmbH, Berlin, Waghäuseler Straße 10 e, 10715 Berlin. Sitz / Zweigniederla...
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Rabaco GmbH, Berlin, Aschaffenburger Straße 25, 10779 Berlin. Sitz / Zweignieder...
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Rabaco GmbH, Berlin, Motzstraße 89, 10779 Berlin. ; Geschäftsanschrift:; Motzstr...
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Rabaco GmbH, Berlin (Hohenzollerndamm 7, 10717 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.08.2006 09:53:00
Rabaco GmbH, Berlin(Hohenzollerndamm 7, 10717 Berlin). Firma: Rabaco GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Dzbuk, Bartosz, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Albern, Rolf, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.05.2006 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Zweite Rolf Albern Vermögensverwaltung GmbH & Co. Beteiligungs KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 33802 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.05.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..