Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 103052 B
Firma: Phoenix Treuhand GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Auf dem Grat 45, 14195 Berlin
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HRB 103052 B: Phoenix Treuhand GmbH, Berlin, Auf dem Grat 45, 14195 Berlin. Sitz...
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HRB 103052 B: Phoenix Treuhand GmbH, Berlin, Im Dol 63, 14195 Berlin. Vertretung...
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Phoenix Treuhand GmbH, Berlin, Im Dol 63, 14195 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführ...
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Veröffentlichung vom 31.08.2012 12:00:00
Phoenix Treuhand GmbH, Berlin, Im Dol 63, 14195 Berlin. Firma: Phoenix Treuhand GmbH Gegenstand: Die treuhänderische Verwertung von Anteilen, Beteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen, die treuhänderische Vermögensverwaltung und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.000 EUR Änderung zu Nr. 2:; Geschäftsführer:; Prof. Dr. Wiedmann, Harald; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 31.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Phoenix Erste Treuhand GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 119648 B) und die Phoenix Zweite Treuhand GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 119649 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Neueintragungen
J U S Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ber...