Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 102887 B
Firma: kahuuna films GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 102887 B: kahuuna films GmbH, Berlin, Kopenhagener Straße 71, 10437 Berlin. ...
Veränderungen
HRB 102887 B: kahuuna films GmbH, Berlin, Kopenhagener Straße 29, 10437 Berlin. ...
Veränderungen
kahuuna films GmbH, Berlin, Kopenhagener Straße 71, 10437 Berlin. Sitz / Zweigni...
Veränderungen
kahuuna films GmbH, Berlin, Sonnenallee 65, 12045 Berlin. Sitz / Zweigniederlass...
Veränderungen
kahuuna films GmbH, Berlin(Kastanienallee 56, 10119 Berlin). Stamm- bzw. Grundk...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.07.2006 06:55:00
kahuuna films GmbH, Berlin(Kastanienallee 56, 10119 Berlin). Firma: kahuuna films GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Kino-, Fernseh-, Dokumentar- und Werbefilmen jeder Art einschließlich der Planung und Beratung auf diesem Gebiet sowie einschließlich der Ausübung sonstiger damit zusammenhängender Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Weingartner, Johann, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.06.2006 Rechtsverhaeltnis: Aufgrund Ausgliederungsplanes vom 01.06.2006 hat der Inhaber Johann Weingartner das unter der Firma kahuuna films e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 37685 B) geführte Einzelunternehmen auf die hierdurch neu gegründete Gesellschaft übertragen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Weingartner, Johann aus Berlin