Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 102314 B
Firma: Engel & Völkers Retail Partners GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
Engel & Völkers Retail Partners GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin. ...
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Berichtigungen
Engel & Völkers Retail Partners GmbH, Berlin(Kochstraße 22, 10969 Berlin). Gege...
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Veröffentlichung vom 09.01.2008 12:00:00
Engel & Völkers Retail Partners GmbH, Berlin(Kochstraße 22, 10969 Berlin). Gegenstand: Dier Erbringung von Service- und Beratungsleistungen, vor allem im Rahmen der Betreuung von Lizenzen zum Vertrieb von Immobilien und zur Vermittlung von gewerblichen Handelsflächen unter dem Namen Engel & Völkers im Sinne des diesbezüglichen, den Lizenznehmern gegenüber spezifizierten Marktsegments sowie die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen in der Immobilienbranche, sowie diese nicht erlaubnispflichtig sind. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Morawski, Stephan; Geschäftsführer:; 3. Winter, Richard, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2007 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Boether Morawski GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 96380) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Winter, Richard aus Hamburg
Berichtigungen
Engel & Völkers Retail Partners GmbH, Berlin(Kochstraße 22, 10969 Berlin). Die ...
Neueintragungen
Engel & Völkers Retail Partners GmbH, Berlin(Kochstraße 22, 10969 Berlin). Firm...