Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 101468 B
Firma: KEMBA Grundstücks GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Wielandstraße 5 b, 10625 Berlin
Veränderungen
HRB 101468 B: KEMBA Grundstücks GmbH, Sitz vormals: Berlin, Wielandstraße 5 b, 1...
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HRB 101468 B: KEMBA Grundstücks GmbH, Berlin, Wielandstraße 5 b, 10625 Berlin. S...
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KEMBA Grundstücks GmbH, Berlin, Spichernstr. 24, 10777 Berlin. Nicht mehr Geschä...
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KEMBA Grundstücks GmbH, Berlin, Spichernstr. 24, 10777 Berlin. Sitz / Zweigniede...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.04.2006 08:04:00
KEMBA Grundstücks GmbH, Berlin(Spichernstr. 24, 10777 Berlin). Firma: KEMBA Grundstücks GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der An- und Verkauf von Grundstücken und die Verwaltung des eigenen Vermöens. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Hanikel, Alexander, *XX.XX.XXXX, Chemnitz Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 08.04.1997 mit letzter Änderung vom 09.01.2003. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2005;14.03.2006 ist der Sitz der Gesellschaft von Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 14712) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HG-Handels GmbH mit Sitz in Chemnitz (AG Chemnitz, HRB 20212), durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Hanikel, Alexander aus Chemnitz