Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 101306 B
Firma: PostCon Deutschland AG
Sitz: Berlin
Veränderungen
PostCon Deutschland AG, Berlin(Kaiserin-Augusta-Allee 101, 10553 Berlin). Recht...
Veränderungen
PostCon Deutschland AG, Berlin(Kaiserin-Augusta-Allee 101, 10553 Berlin). Recht...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.04.2006 08:04:00
PostCon Deutschland AG, Berlin(Kaiserin-Augusta-Allee 101, 10553 Berlin). Firma: PostCon Deutschland AG Sitz: Berlin Gegenstand: Das Einsammeln und die Sortierung von Briefsendungen von Versendern, die diese selbst oder durch einen Erfüllungsgehilfen und für sich freigemacht haben und auf denen der Versender erkennbar ist, und das Einspeisen dieser Sendungen in das Postnetz der Deutschen Post AG sowie die anteilige Verbuchung der von der Deutschen Post AG gezahlten nachträglichen Entgeltminderung für und im Namen des Versenders. Stamm- bzw. Grundkapital: 605.500 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; Greve, Jens Gunter, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 16.12.2005 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PostCon Deutschland eG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, GnR 609 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.12.2005. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Das Grundkapital ist in 605.500 Namensstückaktien eingeteilt. Mitglieder des Aufsichtsrats sind Rechtsanwältin Nicole Weyde, Berlin, Vorsitzende; Rechtsanwalt Friedrich Führ, Berlin, stellv. Vorsitzender; Kanzleileiter Joachim Scholtz, Berlin. Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Greve, Jens Gunter aus Berlin