Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 101050 B
Firma: Kitzingstraße 25-27 GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Krausenstr. 35-36, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 101050 B: Kitzingstraße 25-27 GmbH, Berlin, Krausenstr. 35-36, 10117 Berlin....
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HRB 101050 B: Kitzingstraße 25-27 GmbH, Berlin, Krausenstr. 35-36, 10117 Berlin....
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HRB 101050 B: Kitzingstraße 25-27 GmbH, Berlin, Krausenstr. 35-36, 10117 Berlin....
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Kitzingstraße 25-27 GmbH, Berlin, Krausenstr. 35-36, 10117 Berlin. Änderung zu N...
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Kitzingstraße 25-27 GmbH, Berlin(Kaiserdamm 30, 14057 Berlin). Rechtsform: Durc...
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Kitzingstraße 25-27 GmbH, Berlin(Kaiserdamm 30, 14057 Berlin). Nicht mehr Gesch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.03.2006 08:44:00
Kitzingstraße 25-27 GmbH, Berlin(Lützelsteiner Weg 4, 14195 Berlin). Firma: Kitzingstraße 25-27 GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Vermietung und Verwaltung des Grundstückes Kitzingstraße 25-27 in 12277 Berlin-Mariendorf. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Dr. Holz-Kemmler, Fee, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.02.2006 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SIXAM 3. Grundstücksbeteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 36150 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.02.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Holz-Kemmler, Fee aus Berlin