Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 100191 B
Firma: Projekt Spandau Falkenhagener Feld Drei Objektgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Löschungen
Projekt Spandau Falkenhagener Feld Drei Objektgesellschaft mbH, Berlin(Pohlstraß...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.01.2006 06:57:00
Projekt Spandau Falkenhagener Feld Drei Objektgesellschaft mbH, Berlin(Pohlstr. 20, 10785 Berlin). Firma: Projekt Spandau Falkenhagener Feld Drei Objektgesellschaft mbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Beteiligung als Kommanditistin an der Projekt Spandau Falkenhagener Feld Drei GmbH & Co KG. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind oder die Entwicklung des Unternehmens fördern; hierzu zählen auch der Erwerb von immateriellen Wirtschaftsgütern, Grundstücken und anderen Kapitalanlagen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Howard, John Paul, *XX.XX.XXXX, London/Großbritannien; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; Strassner, Georg, *XX.XX.XXXX, Höhenkirchen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2001 mit Änderung vom 09.01.2002 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2005 ist der Sitz der Gesellschaft von Ludwigsfelde (Amtsgericht Potsdam, HRB 15915 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DoCo Wohnimmobilien Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ludwigsfelde (Amtsgericht Potsdam, HRB 15979) vom 14.11.2002, dem die Gesellschafterversammlung der beherrschten und der herrschenden Gesellschaft am selben Tag zugestimmt hat. Danach ist die beherrschte Gesellschaft verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an den Organträger abzuführen. Gewinn ist der gesamte ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss abzüglich der nach Abs. 2 zu bildenden Gewinnrücklagen und vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr..Personen: Howard, John Paul aus London/Großbritannien,
Strassner, Georg aus Höhenkirchen