Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 100180 B
Firma: SYSTEM-DATA Schulungs- und Beratungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 100180 B: SYSTEM-DATA Schulungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin, Alt-...
Veränderungen
HRB 100180 B: SYSTEM-DATA Schulungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin, Alt-...
Veränderungen
HRB 100180 B: SYSTEM-DATA Schulungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin, Alt-...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.05.2013 12:00:00
SYSTEM-DATA Schulungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin, Alt-Blankenburg 1 a, 13129 Berlin. Firma: SYSTEM-DATA Schulungs- und Beratungsgesellschaft mbH Gegenstand: Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung, Umschulung und sonstiger Fortbildung und Qualifizierung einschließlich Beratung und Coaching sowie der Vermittlung in Arbeitsverhältnissen; Einrichtung, Verwaltung und Betrieb von Schulungsstätten einschließlich der Durchführung von Nebengeschäften aller Art, die diesem Geschäftsbetrieb dienen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafter vom 17.04.2013 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Stammeinlagen gestrichen). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die SYSTEM-DATA Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 148559 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
SYSTEM-DATA Personal Service GmbH, Berlin, Alt-Blankenburg 1 a, 13129 Berlin. Si...
Veränderungen
SYSTEM-DATA Personal Service GmbH, Berlin, Georgenstr. 35, 10117 Berlin. Sitz / ...
Veränderungen
SYSTEM-DATA Personal Service GmbH, Berlin(Georgenstr. 35, 10117 Berlin). Nicht ...
Veränderungen
SYSTEM-DATA Personal Service GmbH, Berlin(Georgenstr. 35, 10117 Berlin). Geschä...
Veränderungen
SYSTEM-DATA Personal Service GmbH, Berlin(Georgenstr. 35, 10117 Berlin). Prokur...
Veränderungen
SYSTEM-DATA Personal Service GmbH, Berlin(Georgenstr. 35, 10117 Berlin). Prokur...
Berichtigungen
SYSTEM-DATA Personal Service GmbH, Berlin(Georgenstr. 35, 10117 Berlin). Firma:...
Neueintragungen
SYSTEM-DATA Personalservice GmbH, Berlin(Georgenstr. 35, 10117 Berlin). Firma: ...