Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRA 58159 B
Firma: Trockland XXIII Lasker Str. GmbH & Co. KG
Sitz: Berlin
Adresse: Hauptstraße 27, 10827 Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.01.2021 08:37:00
HRA 58159 B: Trockland XXIII Lasker Str. GmbH & Co. KG, Berlin, Hauptstraße 27, 10827 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, Besitz und die Verwaltung eigener Immobilien, von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Errichtung und Sanierung von Gebäuden auf diesen Grundstücken und die Verwertung und kommerzielle Nutzung dieser Grundstücke und grundstücksähnlicher Rechte und der Gebäude, insbesondere durch Leasing, Vermietung, Verpachtung und das längerfristige Halten dieser Grundstücke und grundstücksähnlichen Rechte, vornehmlich das Halten der Grundstücke mit postalischer Adresse Lasker Straße 1, 10245 Berlin. Eine Tätigkeit gemäß § 34 c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen.). Firma: Trockland XXIII Lasker Str. GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hauptstraße 27, 10827 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter der anderen Gesellschafter dieser Gesellschaft abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Trockland XXVIII Bewirtschaftungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 224895 B); Prokura: War Prokurist: 1. Shapira, Danielle, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Trockland XXIII Real Estate GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 218484 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.12.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Shapira, Danielle aus Berlin