Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRA 56732 B
Firma: ancoth immobilien KG
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRA 56732 B: ancoth immobilien KG, Frankfurt am Main, Leibnizstraße 49, 10629 Be...
Veränderungen
HRA 56732 B: Firma / Name vormals: ancoth immobilien GmbH & Co. KG, Berlin, Leib...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.11.2019 11:55:00
HRA 56732 B: ancoth immobilien GmbH & Co. KG, Berlin, Leibnizstraße 49, 10629 Berlin (Unternehmensgegenstand: Vermietung, Verwaltung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c GewO sind ausgeschlossen.). Firma: ancoth immobilien GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Leibnizstraße 49, 10629 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. ancoth immobilien holdco GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 116992); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PEVE Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 136025 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.11.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.