Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRA 55955 B
Firma: Grünberger 21 GmbH & Co. KG
Sitz: Berlin
Adresse: Rankestraße 18, 10789 Berlin
Veränderungen
HRA 55955 B: Grünberger 21 GmbH & Co. KG, Berlin, Rankestraße 18, 10789 Berlin. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.04.2019 11:59:00
HRA 55955 B: Grünberger 21 GmbH & Co. KG, Berlin, Rankestraße 18, 10789 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung und Verwertung eigenen Grundbesitzes sowie der Betrieb und die Bewirtschaftung von Hotels und Apartmentanlagen.). Firma: Grünberger 21 GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Rankestraße 18, 10789 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. AY-GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 181616 B); Prokura: 1. Rzaev, Ramil, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Grünberger 21 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 128000 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.04.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Rzaev, Ramil aus Berlin